Hansestadt Warburg und Bau.Land.Partner+ unterschreiben Entwicklungsvereinbarung

06.02.2023 | News

Von 1882 bis 2019 wurden in der Zuckerfabrik Warburg Rüben verarbeitet, seit rund vier Jahren liegt das Gelände nach Schließung der Fabrik im Jahr 2019 nun brach. Das Gelände befindet sich weiterhin im Eigentum der Südzucker AG. Die Hansestadt Warburg hat sich jedoch im Januar 2023 durch einen notariell beglaubigten Vertrag das Vorkaufsrecht gesichert. Damit wurde die Teilnahme am Förderprogramm Bau.Land.Partner+ möglich. Das ca. 11 Hektar große Areal soll mit Unterstützung von Bau.Land.Partner+ revitalisiert werden.

Konzept und Nutzungsentwicklung des Zuckerfabrikgeländes möglich

Von 1882 bis 2019 wurden in der Zuckerfabrik Warburg Rüben verarbeitet, seit rund vier Jahren liegt das Gelände nach Schließung der Fabrik im Jahr 2019 nun brach. Das Gelände befindet sich weiterhin im Eigentum der Südzucker AG. Die Hansestadt Warburg hat sich jedoch im Januar 2023 durch einen notariell beglaubigten Vertrag das Vorkaufsrecht gesichert. Damit wurde die Teilnahme am Förderprogramm Bau.Land.Partner+ möglich. Das ca. 11 Hektar große Areal soll mit Unterstützung von Bau.Land.Partner+ revitalisiert werden.

Gute Bedingungen für urbane Quartiersentwicklung

Die zentrale Lage in unmittelbarer Nähe des Warburger Bahnhofs schafft für eine urbane Quartiersentwicklung gute Rahmenbedingungen. Auch eine zukünftige Nutzung als Wohn- oder Mischgebiet mit Gewerbe ist denkbar, zuvor sind allerdings weiterführende Untersuchungen erforderlich. Hier greift die Initiative des Landes NRW Bau.Land.Partner+. Sie navigiert die Hansestadt Warburg über einen Zeitraum von zwei Jahren durch das Verfahren, indem Gutachten und Konzepte entwickelt werden.

Chancen und Risiken abwiegen

Bürgermeister Tobias Scherf ist es wichtig, dass im weiteren Prozess Chancen und Risiken miteinander abgewogen werden. Durch die Übernahme der Gutachterkosten durch das Land in Höhe von 90% wird für fundierte Planungen und Standortuntersuchungen gesorgt. Die Wirtschaftlichkeit wird ebenso betrachtet wie die Entwicklung an einer entsprechenden Förderperspektive durch das Land NRW, sodass nach einem zweijährigen Beratungsprozess durch Bau.Land.Partner+ der Rat abschließend entscheiden kann.