Rahmenvertrags­initiative

Prozesse vereinfachen, Bauleitplanung beschleunigen

Rahmenvertragsinitiative Bauleitplanung Nordrhein-Westfalen

Der direkte Weg

Mit der Rahmenvertragsinitiative unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Städte und Gemeinden aktiv dabei, Bauleitplanverfahren zu beschleunigen. Ein rahmenvertraglich gesicherter Expertenpool für Planungs- und Gutachterleistungen, auf den interessierte Kommunen zugreifen können, sorgt dafür, dass die zeitintensive Einzelvergabe von Gutachten nicht mehr erforderlich ist. Der zeitliche und fachliche Zugewinn führt zur Einsparung eigener Ressourcen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Architektenkammer NRW sowie der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen wurde das Vorhaben im Vorfeld abgestimmt; sie begleiten und unterstützen die Umsetzung der Rahmenvertragsinitiative.

  • Hinweis für berechtigte Auftraggeber: Das geschützte Online-Beschaffungsportal zur Rahmenvertragspartner-Auswahl und Auftragsanfrage für Auftraggeber ist umgezogen! Wenn Sie bereits Zugang hatten, können Sie sich auf der neuen Seite einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse einloggen. Andernfalls registrieren Sie sich bitte über das Zugangsformular. 
     
  • Hinweis für Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner): Das Online-Beschaffungsstelle ist eine Anwendung für Auftraggeber. An Sie gerichtete Auftragsanfragen erhalten Sie automatisch per E-Mail an Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse (Absender: service-nrwurban@nrw-urban.net). Informationen zum Kreis der berechtigten Nutzer stellen wir Ihnen ebenfalls online zur Verfügung. Falls Sie den Link erneut benötigen, fordern Sie ihn bitte per E-Mail an: beschaffungsstelleRVI@baulandleben.nrw.  
Pascal Eßer

Pascal Eßer

Telefon: +49 231 4341 232

Weitere Links:

Zur Online-Beschaffungsstelle (neu)

Karolin vom Ort

Karolin vom Ort

Telefon: +49 231 4341-385

Jennifer Matthäus

Jennifer Matthäus

Telefon: +49 231 4341 254

Möglichkeiten einfach nutzen!

Über 190 Kommunen und Kreise können bereits Rahmenvertragspartnerschaften für 12 verschiedene Gewerke nutzen. Die zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisse werden als Arbeitshilfe frei zur Verfügung gestellt. Die vorgangehende Erarbeitung könnnen Sie in digitalen Arbeitsgruppen mitgestalten: Melden Sie sich formlos bei Mitwirkungs-Interesse oder wenn Sie uns auf weitere Themenfelder hinweisen möchten.   

Aufwand und Zeit sparen

 Nutzen Sie standardisierte Leistungsverzeichnisse als Arbeitshilfe in Ihren Vergabeverfahren oder nutzen Sie die Möglichkeit der direkten Beauftragung der Gewerke der Rahmenvertragsiniative, direkt nachdem die unterzeichnete Rahmenvereinbarung vorliegt.

 

Unterstützungsangebot

Wie wird unterstützt?

Städte und Gemeinden können auf Rahmenvertragspartner zurückgreifen und unmittelbar, sofort und rechtssicher Leistungen beauftragen, ohne jeweils eigene Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchführen zu müssen. 

In einem intensiven Austausch mit den Kommunen werden themenbezogene Leistungsverzeichnisse als Arbeitsgrundlage für die späteren Rahmenvertragspartner standardisiert. Darauf aufbauend folgt die Ausschreibung der Rahmenvertragspartner-Leistungen.

Konditionen

Was bringt die Kommune ein?

Der Pool an Rahmenvertragspartnern steht allen Städten, Gemeinden, Kreisen und weiteren öffentlichen Auftraggebern offen. Bereits über 170 Institutionen können bereits via Rahmenvertragsinitiative Aufträge vergeben. Wer bereits die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat und somit partizipieren kann, finden Sie hier.

Zugang

Wie erfolgt die Teilnahme?

Nach Abschluss des Ausschreibungs- und Vergabeprozesses werden die Rahmenvertragspartnerschaften gewerkeweise veröffentlicht und stehen zur direkten Beauftragung durch die Kommunen bereit.

Zeitplan und Meilensteine

1. Halbjahr 2025: Erstellung Muster Leistungsverzeichnis „Umweltbericht und landschaftspflegerischer Begleitplan"

Quartal 04/2024: Planerpool-Veröffentlichung „Objektplanung Entwässerungsanlagen", „Objektplanung Straßenverkehrsanlagen"

Quartal 03/2024: Planerpool-Veröffentlichung „Beteiligungsverfahren im Rahmen von Planungsprozessen"

Quartal 03/2023: Planerpool-Veröffentlichung „Digitalisierung von Flächennutzungsplänen" und  „Verkehr“

Quartal 03/2023: Planerpool-Veröffentlichung „Altlastengutachten", „Artenschutzrechtliche Prüfung" und  „Städtebauliche Rahmenplanung“

Quartal 02/2023: Planerpool-Veröffentlichung „Baugrund“ und  „Schall“

Quartal 03/2022: Planerpool-Veröffentlichung „Projektsteuerung Hochwasser", „1.000 Bäume", „Digitalisierung von Bebauungsplänen"

Quartal 02/2021: Start der Zentralen Beschaffungsstelle & Öffnung des ersten Rahmenvertragspartner-Pools „Rechtsplan" für Städte und Gemeinden

Quartal 02/2021: Start kommunaler Arbeitsgruppen zu weiteren Gewerken: „Baugrund“, „Entwässerung“, „Erschließung“ und „Städtebaulicher Rahmenplan“

Quartal 02/2021: Abschluss erster Rahmenvertrags-Partnerschaften

April 2021: Laufende Ausschreibungen - Rahmenvertrags-Partnerschaften „Verkehrsuntersuchungen“ und Schallgutachten“

November 2020: Ausschreibung der Rahmenvertrags-Partnerschaften

August 2020: Veröffentlichung erster Muster-Leistungsverzeichnisse

Quartal 02/2020: Kommunale Arbeitsgruppen zu den Leistungsverzeichnissen „Verkehr“,  „Schall / Lärm“, „Altlasten“ und „Artenschutz“

31. März 2020: Auftaktveranstaltung als Digitalkongress

Zentrale Fragen und Aspekte

Ziel der Initiative ist die Unterstützung von Kommunen bei der Beschleunigung von Bauleitplan-Prozessen. Dazu soll den Kommunen für unterschiedliche Gewerke die Möglichkeit gegeben werden, auf einen Pool von Büros zurück zu greifen und diese mit Leistungen ohne eigenes Ausschreibungsverfahren beauftragen zu können. Die Pools werden im Vorfeld durch die Ausschreibung von Rahmenverträgen gebildet. Zur Vorbereitung initiiert  das Ministerium bei entsprechender Nachfrage durch die Kommunen die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, auch über die bisher identifizierten Themenfelder hinaus. NRW.URBAN erstellt die Ausschreibungen und schließt Rahmenverträge in (räumlichen) Losen ab, steuert die Vergaben und unterstützt bei der Beauftragung der Gutachter- und Planungsbüros.

Kommunen können als „nachgelagerte öffentliche Auftraggeber“ auf die Partnerunternehmen aus den geschlossenen Rahmenvereinbarungen zurückgreifen. Die Kommune wendet sich bei der ersten Auftragsvergabe an die zentrale Beschaffungsstelle bei NRW.URBAN, um einmalig einen Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen. Anschließend erhält die Kommune die Zugangsdaten, um via PDF-Formular die Beauftragung der Rahmenvertragspartner anstoßen zu können.

NRW.URBAN ist zentrale Beschaffungsstelle für nordrhein-westfälische Kommunen, s. § 120 Abs. 4 GWB. Hier wird das gesamte Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Rahmenvertragspartner-Pool durchgeführt. Die Rahmenverträge mit den Auftragnehmern werden mit der zentralen Beschaffungsstelle als „Verträge zugunsten Dritter“ – also den Kommunen – abgeschlossen.

Sobald der Rahmenvertragspartner-Pool feststeht, werden die jeweiligen Abrufe und Beauftragungen von Einzelleistungen über die Bau.Land.Leben-Homepage möglich. Die jeweiligen Formulare zur Beauftragung der Gewerke stehen zum Download bereit. Die zentrale Beschaffungsstelle wird dann entsprechend die verfügbaren Gutachter- und Planungsbüros anfragen und Ihre Beauftragung weitergeben.

Im Zuge der Ausschreibungsverfahren sind die Kammern der Ingenieure und Architekten eingebunden und beteiligt, um sich insbesondere bei der Formulierung der qualitativen Anforderungen an die Büros sich einzubringen. Der konkrete Auswahlmodus für Planer und Gutachter wird nach den Gewerken unterschiedlich sein. Anspruch und Ziel ist die Implementierung eines transparenten Beauftragungsverfahrens der Büros. Zur rechtlichen Absicherung wird ebenfalls entsprechende juristische Expertise eingeholt werden.

Für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrages sind dies die Kommune und der Gutachter/Planer. Das Vertragsverhältnis, das nach Leistungsabruf und Vergabe durch Vermittlung der zentralen Beschaffungsstelle zustande kommt, ist ein unmittelbares zwischen Kommune und Gutachter bzw. Planer. Die Leistungsabnahme ist daher auch Angelegenheit der Kommune als Auftraggeber. Ebenso erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen unmittelbar zwischen Kommune und Gutachter.

Nein, es gibt keine Bindung an den Rahmenvertrag des Landes. Es ist ein Angebot zur Verfahrensvereinfachung. Jede Kommune ist frei, zu den Gewerken andere Gutachter oder Planer zu beauftragen. Kommunen können weiterhin Gutachter und Planer außerhalb des Rahmenvertragspartner-Pools beauftragen, insbesondere für komplexe Einzelfälle. Zurzeit wird ergänzend geprüft, ob Kommunen Rahmenvertragspartner auf Grundlage der Rahmenvereinbarung auch außerhalb der zentralen Beschaffungsstelle beauftragen können.

Das Gesamtverfahren zur Ausschreibung und Vergabe des Rahmenvertragspartner-Pools wird für das Land durch externe Partner rechtlich begleitet: bei der Vorbereitung, der Durchführung bis hin zur vertraglichen Ausgestaltung.

Per Online-Befragung werten wir fortlaufend die kommunalen Bedarfe aus. Besonders nachgefragte Gewerke wurden prioritär angegangen, weitere folgen kontinuierlich.

Die Erarbeitung der Standard-Leistungsverzeichnisse erfolgt in repräsentativ besetzten, kommunalen Arbeitsgruppen, moderiert durch jeweils ein Planungs- und Ingenieurbüro als Themenpate. Hier können aktiv die kommunalen Belange und Wünsche eingebracht werden. Sie dienen dem Zweck, einen möglichst vollständigen und bedarfsgerechten Leistungskatalog pro Gewerk aufzusetzen.