Zur Erörterung der Baulandpotenziale im Radius von derzeitigen oder geplanten Haltepunkten an der Schiene (in der Regel 1 bis 3 Kilometer) kamen zu 150 angemeldeten Haltepunkten Städte und Gemeinden mit Entscheidern seitens Ministerien, Regionalplanungsbehörde, Nahverkehrs-Zweckverbänden, DB Station & Service AG sowie DB Immobilien am Runden Tisch zusammen. Die unmittelbare, gemeinsame Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Haltepunkt-Radien verkürzte die Abstimmungswege für verbindliche Entscheidungen erheblich. Dabei ging es um die Siedlungsentwicklung, aber auch um die Feststellung von infrastrukturellen Investitionsbedarfen und die Berücksichtigung von Mobilitätskonzepten, die vor Ort mitgedacht und verfolgt wurden. Betrachtet wurden Flächen, die ganz unterschiedliche Eigentumsverhältnisse aufwiesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert integrierende, städtebauliche Rahmenplanungen zur Konkretisierung der vorab vereinbarten Perspektiven.
Bau.Land.Schiene übernimmt 50 % der anfallenden Planungskosten sowie die Ausschreibung, Vergabe und Prüfung der Planungsleistung. Die Vergabe und Beauftragung der Planung erfolgt im Namen und im Auftrag von Kommune und BEG.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert städtebauliche Rahmenplanungen zur Konkretisierung der Perspektiven für Siedlungsentwicklungen an Haltepunkten des SPNV. Die teilnehmenden Kommunen erhalten eine 50%ige Förderung der erforderlichen Rahmenplanungen.
Bauland an der Schiene ist die richtige Entwicklung an richtiger Stelle – vorhandene Infrastrukturen werden gestärkt, zusätzlicher Berufsverkehr auf der Straße reduziert.
Henk Brockmeyer
Geschäftsführer von NRW.URBAN und BEG NRW
Die Phase der Baulandgespräche ist beendet - Beratungen sind in Einzelfällen weiterhin möglich. Geförderte Planungsleistungen können bis Jahresende 2021 abgerufen werden.