Grundsätzlich werden alle Investitionen in die öffentliche oder soziale Infrastruktur mitfinanziert, z.B. im Rahmen der
- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.),
- Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.),
- Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen etc.),
- Soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser usw.),
- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.),
- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.),
- Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude usw.).
Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, Angehörige der freien Berufe, private Investoren,unabhängig von der Rechtsform.