Flächenrecycling und Altlastensanierung

AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Sind Boden und Grundwasser verunreinigt, entstehen Gefahren für Mensch und Umwelt. Um diese abzuwehren, wurde der „AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“ in Nordrhein-Westfalen 1988 per Gesetz gegründet. Als Pflichtmitglieder gehören ihm das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen an. Zudem haben sich zahlreiche Unternehmen dem Verband freiwillig angeschlossen und profitieren vom Know-how und den Erfahrungen im Umgang mit Boden- und Grundwasserbelastungen. Diese erfolgreiche Partnerschaft von privater Wirtschaft und öffentlicher Hand ist bundesweit einzigartig.

Zu den Kernkompetenzen des AAV gehören das Flächenrecycling bei vorgenutzten Standorten wie Industriebrachen sowie die Sanierung von Altlasten, für die ein Verursacher nicht in die Pflicht genommen werden kann. Den Verbandsmitgliedern steht ein interdisziplinäres Team von AAV-Fachleuten bei Fragen der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings beratend zur Seite – für einen Erfahrungsaustausch oder für konkrete fachliche und rechtliche Hilfestellungen.

Kontakt und weitere Informationen

zu Flächenrecycling und Altlastensanierung

Dr. Rita Bettmann

Telefon: +49 2324 5094-18

Dr. Andrea Holzapfel

Telefon: +49 2324 5094-26

Weitere Informationen unter:

Förderangebot

Wie wird unterstützt?

Der AAV kann Projekte zum Flächenrecycling auf vorgenutzten Standorten und zur Sanierung von Altlasten übernehmen und durchführen, wenn die Eintrittsvoraussetzungen gemäß AAV-Gesetz (AAVG, https://recht.nrw.de) dazu vorliegen.

Mit der Durchführung eines Flächenrecycling- oder Sanierungsprojektes und aller dazu notwenigen Maßnahmen bietet der AAV den Kommunen nicht nur eine fachlich personelle, sondern auch eine finanzielle Unterstützung durch Übernahme von in der Regel 80 % der Kosten.

Konditionen

Was bringt die Kommune ein?

Nach Kontaktaufnahme und Beratung meldet die Kommune die aufzubereitende Fläche mithilfe der online bereitgestellten Anmeldeformulare beim AAV an. Im Zuge der Projektanmeldung prüft die AAV-Geschäftsstelle in jedem Einzelfall, ob die notwendigen Eintrittsvoraussetzungen gemäß AAVG vorliegen.

Dazu benötigt der Verband von der anmeldenden Kommune Informationen in Form detaillierter Auskünfte über die Fläche, wie beispielsweise einen Sachstandsbericht mit historischer Entwicklung, eine Flurkarte mit vollständigen Grundbuchauszügen, die Gefährdungsabschätzung sowie sonstige Gutachten und Berichte.

Zugang

Wie erfolgt die Teilnahme?

Alle Unterlagen und Informationen über den Projektstandort werden von der AAV-Geschäftsstelle für die Entscheidungen in den Gremien des AAV aufbereitet und diesen vorgestellt. Nach Beurteilung dieser Projekte durch die Kommission für Altlasten und Bodenschutz sowie den AAV-Vorstand entscheidet die Delegiertenversammlung über die Aufnahme der Projekte in den AAV-Maßnahmenplan, der dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorgelegt wird. Anschließend erfolgt in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Maßnahmen der Beginn der einzelnen Projekte mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Kommune und dem AAV.

Alle danach anfallenden Arbeiten und Dienstleistungen, die zur Aufbereitung der angemeldeten Fläche notwendig sind, übernimmt der AAV – als Projektsteuerer und Maßnahmenträger – immer in enger Abstimmung mit der Kommune. Bei der Umsetzung der Maßnahmen bringt der AAV seine langjährigen Erfahrungen und personellen Kapazitäten mit ein. Auf dem Weg von einer Beratung über die Anmeldung bis hin zur Umsetzung eines Sanierungs-  oder Flächenrecyclingprojektes werden die Kommunen von der AAV-Geschäftsstelle begleitet und fachlich beraten und unterstützt.

Flächenrecycling und Altlastensanierung

in der Praxis