Der AAV kann Projekte zum Flächenrecycling auf vorgenutzten Standorten und zur Sanierung von Altlasten übernehmen und durchführen, wenn die Eintrittsvoraussetzungen gemäß AAV-Gesetz (AAVG, https://recht.nrw.de) dazu vorliegen.
Mit der Durchführung eines Flächenrecycling- oder Sanierungsprojektes und aller dazu notwenigen Maßnahmen bietet der AAV den Kommunen nicht nur eine fachlich personelle, sondern auch eine finanzielle Unterstützung durch Übernahme von in der Regel 80 % der Kosten.
Nach Kontaktaufnahme und Beratung meldet die Kommune die aufzubereitende Fläche mithilfe der online bereitgestellten Anmeldeformulare beim AAV an. Im Zuge der Projektanmeldung prüft die AAV-Geschäftsstelle in jedem Einzelfall, ob die notwendigen Eintrittsvoraussetzungen gemäß AAVG vorliegen.
Dazu benötigt der Verband von der anmeldenden Kommune Informationen in Form detaillierter Auskünfte über die Fläche, wie beispielsweise einen Sachstandsbericht mit historischer Entwicklung, eine Flurkarte mit vollständigen Grundbuchauszügen, die Gefährdungsabschätzung sowie sonstige Gutachten und Berichte.
Alle Unterlagen und Informationen über den Projektstandort werden von der AAV-Geschäftsstelle für die Entscheidungen in den Gremien des AAV aufbereitet und diesen vorgestellt. Nach Beurteilung dieser Projekte durch die Kommission für Altlasten und Bodenschutz sowie den AAV-Vorstand entscheidet die Delegiertenversammlung über die Aufnahme der Projekte in den AAV-Maßnahmenplan, der dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zur Genehmigung vorgelegt wird. Anschließend erfolgt in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Maßnahmen der Beginn der einzelnen Projekte mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Kommune und dem AAV.
Alle danach anfallenden Arbeiten und Dienstleistungen, die zur Aufbereitung der angemeldeten Fläche notwendig sind, übernimmt der AAV – als Projektsteuerer und Maßnahmenträger – immer in enger Abstimmung mit der Kommune. Bei der Umsetzung der Maßnahmen bringt der AAV seine langjährigen Erfahrungen und personellen Kapazitäten mit ein. Auf dem Weg von einer Beratung über die Anmeldung bis hin zur Umsetzung eines Sanierungs- oder Flächenrecyclingprojektes werden die Kommunen von der AAV-Geschäftsstelle begleitet und fachlich beraten und unterstützt.