NRW-Wohnraumförderung

Kontakt und weitere Informationen

zur Wohnraumförderung NRW

Kay Noell

Telefon: +49 211 8618-5529

Weitere Informationen unter:

Förderangebot

Wie wird unterstützt?

Der Wohnungsbau in Städten scheitert oft daran, dass geeignetes Bauland mit hoher Standortqualität fehlt. Deshalb unterstützt das Land den Wohnungsbau auf geeigneten Flächen mit Fördermitteln. So kann zusätzliches Bauland in innerstädtischen Siedlungsgebieten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nutzbar gemacht werden. Das Land beteiligt sich mit einem zinsgünstigen Darlehen an der Finanzierung von 75 Prozent der Kosten für die Standortaufbereitung in zentraler Lage, wenn auf diesen Grundstücken Sozialwohnungen entstehen. In Gebieten mit beschlossenen Quartierskonzepten dürfen die Neubauwohnungen auch auf anderen als den aufbereiteten Flächen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers im Quartier erfolgen, wenn auf den aufbereiteten Flächen während der Zweckbindung weder Wohnungsbau noch eine gewerbliche Nutzung erfolgt.

Die zusätzlichen Fördermittel für die Standortaufbereitung betragen maximal 20.000 Euro pro geförderte Mietwohnung. Auf das Darlehen für die Standortaufbereitung wird ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt. Details stehen in den jeweils aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen unter Nummer 4.

Konditionen

Was bringt die Kommune ein?

  • Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW richtet sich sowohl an private wie auch öffentliche Bauherren.
  • Die Förderung für die Wohnungen plus die Förderung der Zusatzdarlehen für die Standortaufbereitung erfolgt unbürokratisch „aus einer Hand“.
  • Eigenanteile der Kommunen sind nicht vorgesehen, ebenso erfolgt die Förderung landesweit ohne das Erfordernis von Fördergebietskulissen.

Zugang

Wie erfolgt die Teilnahme?

Ansprechpartner sind die Bewilligungsbehörden für die Wohnraumförderung, dies sind für die kreisfreien Städte die Wohnungsbauförderungsämter der jeweiligen Stadtverwaltung, für die kreisangehörigen Gemeinden die zuständige Kreisverwaltung. Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der NRW.BANK.

 

 

Weiterführende Informationen und Wohnraumbestimmungen des Landes NRW: