NRW-Städtebauförderung

Schwerpunkt:

Brachflächenmobilisierung in der Städtebauförderung

Die Mobilisierung von Brachflächen für neue Wohngebiete als ein Baustein, die Flächenengpässe für erforderlichen Wohnungsneubau zu überwinden, ist ein Fördergegenstand der Städtebauförderung: Zwar bietet die Nachnutzung von Brachflächen den Vorteil einer verbesserten Infrastrukturauslastung, aber sie ist deutlich aufwändiger als das Ausweisen von neuem Bauland. Nicht selten ist dieser Aufwand so hoch, dass eine rentierliche Flächenentwicklung nicht möglich ist.

Kontakt und weitere Informationen

zur Städtebauförderung NRW

Sabine Nakelski

Telefon: +49 211 8618-5650

Weitere Informationen unter:

Förderangebot

Wie wird unterstützt?

  • Ausgaben der Vorbereitung (z.B.: Machbarkeitsuntersuchungen, städtebauliche Rahmenplanungen)
  • Gutachten ( z.B. Gefährdungsabschätzungen)
  • Beteiligungsverfahren (z.B. Beteiligung benachbarter Bewohner)
  • Leistungen von Sanierungsträgern
  • Bodenordnung durch freihändigen Erwerb von Grundstücken, Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, Enteignung oder Umlegung
  • Beseitigung überirdischer oder unterirdischer baulicher Anlagen
  • Beseitigung sonstiger Anlagen ( z.B. Aufschüttungen)
  • Einfache Grundstückszwischennutzungen, Verkehrssicherung 
  • Beseitigung von Altlasten
  • ggfs. besondere Gründungsaufwendungen
  • Herstellung neuer oder Herrichtung bestehender Erschließungsanlagen (öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Lärmschutzwälle)
  • Ausgleichsmaßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

Konditionen

Was bringt die Kommune ein?

  • Aufbereitungskosten, die nicht über die Grundstückserlöse refinanzierbar sind ("Unrentierlichkeit der Maßnahme"),
  • die Lage der Fläche in einem Programmgebiet der Städtebauförderung, für das ein integriertes Handlungskonzept aufgestellt wurde oder wird, 
  • eine nachvollziehbare konzeptionelle Einbindung in Strategien der Quartiers- und Stadtentwicklung und
  • ein qualitativ hochwertiges Nachnutzungskonzept.

Zugang

  • Für die Mobilisierung von Brachflächen können Städte und Gemeinden Fördermittel der Städtebauförderung erhalten, und zwar grundsätzlich in jedem der Teilprogramme (“Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“). Die Konversion überdurchschnittlich großer Brachflächen wird in der Regel im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gefördert. 
  • Förderung zum geltenden Fördersatz: max. 80% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
  • Kommunaler Eigenanteil: Einsatz von Pauschalmitteln (Schule, Sport) sowie Beiträge Dritter möglich (kommunaler Anteil allerdings mind. 10% bezogen auf die Gesamtmaßnahme)
  • Um der jeweilig zuständigen Bezirksregierung einen Förderantrag zum jährlich aufgestellten Stadterneuerungsprogramm vorlegen zu können, sind die Fördervoraussetzungen und Fördergegenstände zu beachten. 

Weitere Informationen zu der aktuellen Förderprogrammatik unter: