Ich sehe andere Nutzungen für mein Grundstück als die Stadt. Wer bestimmt, welche bauliche Entwicklung auf meinem Grundstück zulässig ist?

19.04.2018 | FAQs für Eigentümer

Träger der Planungshoheit sind die Städte und Gemeinden in NRW. Wenn die Kommune eine bestimmte Entwicklung für ein Gebiet vorsieht und eine andere ausschließt, ist dieses das Ergebnis ihrer vorausschauenden Siedlungsentwicklung, die sich in der Bauleitplanung niederschlägt und deren Festsetzungen für alle Grundstücke im Geltungsbereich bindend sind.

Hinsichtlich der Reaktivierung von brachgefallenen Flächen kann es jedoch sinnvoll und zielführend sein, einen sachkundigen Mediator als neutralen Dritten hinzuziehen, der zwischen Ihren Vorstellungen und dem etwaigen, einzelfallbezogenen Gestaltungsspielraum der Stadt vermittelt.

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