Für Kommunen

Die Nachfrage nach bezahlbarem Bauland bietet Brachflächen neue Entwicklungschancen. Dies gilt insbesondere für vorgenutzte Flächen im Stadt- oder Gemeindegebiet oder für solche, die in ihrer Nutzungsintensität noch „Luft nach oben“ haben. Bevor jedoch über die Nutzung von Brachen gesprochen werden kann, muss oft eine Menge Vorarbeit geleistet werden. Um diese Aufgaben in Angriff nehmen zu können, mangelt es vielen Städten und Gemeinden an Ressourcen. Mit der Initiative Bau.Land.Partner steht das Land Nordrhein-Westfalen Ihrer Stadt oder Gemeinde zur Seite. Bau.Land.Potential ist das Unterstützungsangebot des Landes, um mehrere Wohn- oder Gewerbeflächenpotentiale zur Aktivierung systematisch untereinander für die weitere Aktivierung zu prioriseren. Unsere Experten unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung bei der Revitalisierung von Brachflächen.

Typische Ausgangslagen

  • Innerstädtische Gemengelagen: häufig mit vielen Eigentümern, aber mit dem Potenzial, im Bestand nachzuverdichten und so neuen Wohnraum zu schaffen
  • Un- oder untergenutzte Freiflächen in integrierter Lage, um neuen (bezahlbaren) Wohnraum zu schaffen
  • Untergenutzte, ungeordnete Gewerbestandorte für eine höherwertige Folgenutzung als Gewerbe-, Misch- oder Wohngebiet

Typische Leistungsbausteine

  • Moderation zwischen Eigentümern und Kommunen
  • Herbeiführung der Mitwirkungsbereitschaft
  • Klärung von Nutzungsperspektiven
  • Potenzialanalyse
  • Skizzierung eines verträglichen Gesamtkonzepts
  • Erstellung von Grobkosten- und Erlösbetrachtungen
  • Einschätzung der ökonomischen und rechtlichen Machbarkeit

Kosten

Die Leistungen von Bau.Land.Partner werden zu rund 75% durch das Land Nordrhein­-Westfalen getragen. Die Eigenbeteiligungen von Kommune und Eigentümern werden im Rahmen der Konsens­- und Kooperationsvereinbarungen geregelt.

Der kommunale Refinanzierungsanteil beträgt 5.500 € für die Bearbeitung pro Standort.

Teilnahme

Jährliche Aufrufverfahren 

Alle Städte und Gemeinden Nordrhein­-Westfalens können sich jederzeit mit einem oder mehreren Standorten um die Unterstützungsleistungen bewerben. Die Aufnahme erfolgt in der Regel im Rahmen jährlicher Aufrufe, bei besonderer Dringlichkeit auch unterjährig. Im Vorfeld einer Bewerbung empfehlen wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch, um die Standorte kennenzulernen und eine erste Einschätzung zur Eignung für das Unterstützungsprogramm abzugeben.

 

Bewerben Sie sich jederzeit bei drängenden Ausgangslagen!

Auch ein Bearbeitungseinstieg jenseits des Aufrufverfahrens ist besonderer Dinglichkeit möglich, um Sie  mit der erforderlichen Flexibilität zu unterstützen.